BEITRAGSSTAFFEL  DES  MARIENTHALER THC

Gültig ab 1. Januar 2009

  Jahresbeitrag   Quartalsbeitrag   Bearb. - Geb.
           
Gruppe 01 Erwachsende über 18 Jahre      580,00 €             155,00 €           50,00 € 
           
Gruppe 02 Schüler, Studenten, Auszubildende,          
Wehrdienstleistende, Alleinerziehende      360,00 €                                  95,00 €           20,00 € 
Elternteile mit Kindern im MTHC          
           
Gruppe 03 Jugendliche bis 18 Jahre      240,00 €              65,00 €           20,00 € 
           
Gruppe 30 Junior bis 8 Jahre      120,00 €              35,00 €           20,00 € 
           
Gruppe 04 Ehepaare      915,00 €             240,00 €         100,00 € 
           
Gruppe 05 Familien   1.090,00 €             290,00 €         100,00 € 
           
Gruppe 06 passiv Einzelmitglied      150,00 €         
           
Gruppe 07 passiv Ehepaar      200,00 €         
           
Gruppe 08 passiv auswärts        70,00 €         

Zu diesen Bedingungen kommen je Mitglied € 18,00 jährlicher Verbandsbeitrag hinzu.

  

1.     Wer im laufenden Geschäftsjahr das 18. Lebensjahr vollendet, wird im Folgejahr als Erwachsenenmitglied geführt.

2.    Erwachsene, die noch in der Berufsausbildung stehen, Schüler oder Studenten sind oder den Wehrdienst ableisten, können auf Antrag und unter Vorlage des entsprechenden Nachweises von der Gruppe 01 in die Gruppe 02 gestuft werden. Das gleiche gilt für Erwachsene, die ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben, für das auf den Ausbildungsabschluss folgende Kalenderjahr. Ein entsprechender Antrag ist bis zum 30. November eines Jahres für das Folgejahr und jährlich neu zu stellen.

3.     Bei dem Familienbeitrag werden als Kinder auch diejenigen Familienangehörigen über 18 Jahre berücksichtigt, für die die Eltern oder der dem Club angehörende Elternteil nachweislich noch Kindergeld erhalten. Für den Nachweis gilt Ziffer 3.

4.    Wenn Mitglieder einer Familie nacheinander dem Club beitreten, so wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr für eine Einzelperson erhoben, insgesamt jedoch höchstens die einer Familienbearbeitungsgebühr. Anstelle des Familien-Jahresbeitrages können Einzelbeträge für die Mitglieder erhoben werden, wenn dies für die Familie zu einem günstigeren Ergebnis führt.

5.    Anträge auf Umwandlung einer aktiven Mitgliedschaft in eine passive Mitgliedschaft sind bis zum 30. November eines Jahres, für das Folgejahr zu stellen.

6.   Unter „passiv auswärts“ soll gelten, wer außerhalb des HVV - Tarifgebietes seinen Wohnsitz hat.

7.  Bei Eintritt von Geschwistern bis 18 Jahre wird nur für einen Jugendlichen die geltende Bearbeitungsgebühr in voller Höhe erhoben. Für alle weiteren Geschwister ermäßigt sich die Bearbeitungsgebühr um die Hälfte.

8.  Die quartalsweise Beitragszahlung ist nur bei Teilnahme am Lastschrifteinzugverfahren möglich und kann bis zum 30.11. eines Jahres beantragt werden.